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   LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94 E   

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LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94 E (https://dejure.org/1995,12810)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.1995 - 9 Sa 869/94 E (https://dejure.org/1995,12810)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 9 Sa 869/94 E (https://dejure.org/1995,12810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 BAT 1975; § 23. Anlage 1a Vergütungsgruppe IVa Fallgruppen 15 BAT 1975; § 23. Anlage 1a Vergütungsgruppe IVa Fallgruppen 16 BAT 1975
    Kennzeichen der Schwierigkeit der Tätigkeit des Sozialarbeiters; Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs; Vorhandensein von Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit ; Trennbarkeit der Tätigkeiten im Hinblick auf das Arbeitsergebnis.; Abgrenzbarkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichen der Schwierigkeit der Tätigkeit des Sozialarbeiters; Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs; Vorhandensein von Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit ; Trennbarkeit der Tätigkeiten im Hinblick auf das Arbeitsergebnis.; Abgrenzbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Für die klägerische Auffassung mag sprechen, daß Arbeitsergebnis für eine Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, häufig die Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen als Ganzes ist (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 -).

    Ihnen muß dabei sozialtherapeutisch wie auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich materieller Probleme geholfen werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (Blätter zur Berufskunde Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin" . S. 2, 7 f.; BAG AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Denn da die Betreuungstätigkeit der Klägerin jedenfalls insoweit, als sie nicht auch Therapie umfaßt, einen einheitlichen Arbeitsvorgang bildet, der mehr als die Hälfte der gesamten auszuübenden Tätigkeit ausmacht, müssen die schwierigen Tätigkeiten nur in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (BAG AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 461/93 -).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Denn da die Betreuungstätigkeit der Klägerin jedenfalls insoweit, als sie nicht auch Therapie umfaßt, einen einheitlichen Arbeitsvorgang bildet, der mehr als die Hälfte der gesamten auszuübenden Tätigkeit ausmacht, müssen die schwierigen Tätigkeiten nur in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (BAG AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 461/93 -).
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Für die klägerische Auffassung mag sprechen, daß Arbeitsergebnis für eine Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, häufig die Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen als Ganzes ist (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 -).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Für die klägerische Auffassung mag sprechen, daß Arbeitsergebnis für eine Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, häufig die Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen als Ganzes ist (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 -).
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Die Klägerin kann Zinsen nur auf die rückständigen Nettobeträge (BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch, AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungsansgestellte) und erst ab Rechtshängigkeit der geltend gemachten Forderung (BAG AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ) verlangen.
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, so sind immer auch die Merkmale des tariflichen Oberbegriffs erfüllt (BAG AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • LAG Niedersachsen, 09.12.1994 - 16 Sa 604/94

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf tarifliche Höhergruppierung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Die Kammer hat wegen möglicher Divergenz zum Urteil der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24.08.1994 (4 (14) Sa 1034/94 E) und zu dem Urteil der 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 09.12.1994 (16 Sa 604/94 E) die Revision für die Klägerin zugelassen.
  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94
    Deshalb könne nicht mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.01.1991 (4 AZR 343/90) von einem großen Arbeitsvorgang ausgegangen werden, wie die Klägerin meine.
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Februar 1995 - 9 Sa 869/94 E - wird zurückgewiesen.
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